Hinweise zum Infektionsschutz

In Zeiten der Pandemie wird dem Infektionsschutz wie folgt Rechnung getragen:

Es gelten die Regelungen für Baden-Württemberg. Bei Geschäftsreisen gilt die 3G-Regelung.
Die Ferienwohnungen haben ein separates Treppenhaus.
In den Wohnungen stehen Infektionsschutzmittel zur Verfügung.