In Zeiten der Pandemie wird dem Infektionsschutz wie folgt Rechnung getragen:
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Es gelten die Regelungen für Baden-Württemberg. Bei Geschäftsreisen gilt die 3G-Regelung. |
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Die Ferienwohnungen haben ein separates Treppenhaus. |
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In den Wohnungen stehen Infektionsschutzmittel zur Verfügung. |